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Neues aus der Rechtssprechung / Urteil

"Amazon Marketplace-Verkäufer" muss Widerrufsbelehrung selbst vornehmen

17 Mär 2015
·
von Nicole
·
(Kommentare: 0)

Ein Onlinehändler, der seine Waren über die Internet-Verkaufsplattform Amazon vertreibt ("Marketplace-Verkäufer"), ist selbst verpflichtet, seine Kunden ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht zu belehren. Er kann sich daher nicht auf die Widerrufsbelehrung berufen, die Amazon selbst per E-Mail versendet. Auch reicht es nicht aus, dass in der Belehrung Amazon als Widerrufsempfänger genannt wird und nicht der Verkäufer selbst.

Urteil des AG Mettmann vom 06.08.2014

21 C 304/13

MMR 2014, 812

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