"Arbeitsecke" in Wohnung kein häusliches Arbeitszimmer
15 Feb 2012
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von Nicole
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Das Finanzgericht Düsseldorf lehnte die steuerliche Anerkennung der anteiligen Aufwendungen für einen in der Wohnung eines freiberuflich tätigen Architekten gelegenen Bürobereich ab, der nur durch ein ca. 1 m hohes Sideboard vom Wohn- und Esszimmer abgetrennt und auch von der Küche aus zugänglich ist.
Auch den ebenfalls geltend gemachten anteiligen Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Nutzung von Flur, Küche und Toilette der auch betrieblich genutzten Wohnung stehen, versagte das Gericht die Anerkennung als abzugsfähige Betriebsausgaben.