Auskunftsanspruch über Besteuerung eines (gemeinnützigen) Konkurrenzunternehmens
06 Feb 2012
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von Nicole
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Kann ein Unternehmen nachvollziehbar darlegen, dass ihm durch die rechtswidrige Besteuerung der konkurrierenden Leistungen eines gemeinnützigen Vereins mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz Wettbewerbsnachteile von erheblichem Gewicht entstanden sind, kann es vom Finanzamt Auskunft über den für den Konkurrenten angewandten Steuersatz verlangen. Die Finanzbehörde kann sich insoweit nicht auf das Steuergeheimnis berufen.