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Neues aus der Rechtssprechung / Urteil

Ausnahme von Impressumpflicht bei XING?

07 Mär 2015
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von Nicole
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(Kommentare: 0)

Nutzt ein Unternehmen soziale Netzwerke, wie z.B. Facebook, zu Marketingzwecken, muss der Account eine eigene Anbieterkennung (Impressum) mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten. So entschied neben einer Reihe weiterer Gerichte das Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ: I-20 U 75/13).

Von dieser Meinung weicht nun das Oberlandesgericht Stuttgart im Fall des im Wirtschaftsleben weit verbreiteten sozialen Netzwerks XING mit der Begründung ab, XING-Personenprofile seien keine selbstständigen Telemedien im Sinne des § 5 TMG, sondern lediglich unselbstständige Teile der von der XING-AG betriebenen Plattform. Daher wird durch die Teilnahme an dem Onlinedienst keine Impressumpflicht ausgelöst.

Hinweis: Eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Rechtsfrage liegt noch nicht vor. Bis dahin empfiehlt es sich, der Auffassung der Gerichte zu folgen, die eine Anbieterkennzeichnung für erforderlich halten.

Anerkenntnisurteil des OLG Stuttgart vom 20.11.2014

2 U 95/14

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