DEUTSCH

Rechtsanwälte Dr. Müller-Peddinghaus

Gesellschaftsrecht . Steuerrecht . Insolvenzrecht
Fuldastraße 24-26
D-47051 Duisburg

Tel +49 203 348397-0
Fax +49 203 348397-10

zentrale@mueller-peddinghaus.de

Neues aus der Rechtssprechung / Urteil

Barentnahme durch Gesellschafter-Geschäftsführer zur Begleichung von Fremdrechnungen

08 Mai 2014
·
von Nicole
·
(Kommentare: 0)

Nach § 133 Insolvenzordnung (InsO) kann der Insolvenzverwalter eine Rechtshandlung (insbesondere Zahlungsvorgänge) anfechten, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, wenn der Begünstigte zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte.

Diese Voraussetzungen sieht das Oberlandesgericht Koblenz als erfüllt an, wenn ein Geschäftsführer des später insolventen Unternehmens Barbeträge aus dessen Kasse auf sein eigenes Konto einzahlt, um anschließend hierüber einzelne Lieferanten des Betriebs zu befriedigen, während die übrigen Gläubiger, insbesondere die Hausbank, keinen Zugriff auf den Kassenbestand haben sollten. In einem solchen Fall ist von einem Gläubigerbenachteiligungsvorsatz auszugehen.

Urteil des OLG Koblenz vom 08.10.2013

3 U 829/12

jurisPR-InsR 5/2014 Anm. 2

Zurück

Einen Kommentar schreiben

Copyright 2015    Rechtsanwälte Dr. Müller-Peddinghaus   |   Impressum  |  Kontakt