DEUTSCH

Rechtsanwälte Dr. Müller-Peddinghaus

Gesellschaftsrecht . Steuerrecht . Insolvenzrecht
Fuldastraße 24-26
D-47051 Duisburg

Tel +49 203 348397-0
Fax +49 203 348397-10

zentrale@mueller-peddinghaus.de

Neues aus der Rechtssprechung / Urteil

Erreichen der Drei-Objekt-Grenze bei Immobilienverkauf zur Vermeidung einer Zwangsversteigerung

16 Jul 2013
·
von Nicole
·
(Kommentare: 0)

Werden innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien verkauft, sind die Erlöse als steuerpflichtige gewerbliche Einkünfte zu behandeln. Dabei kommt es bei der rechtlichen Beurteilung auf die persönlichen oder finanziellen Beweggründe für die Veräußerung nicht an. Dies gilt auch für wirtschaftliche Zwänge wie die Ankündigung von Zwangsmaßnahmen durch einen Gläubiger. Auch wenn die Drei-Objekt-Grenze erst durch einen "erzwungenen" Immobilienkauf erreicht wird, ändert dies nichts an der Behandlung als gewerbliche Einkünfte.

Urteil des BFH vom 27.09.2012

III R 19/11

DB 2013, 1152

Zurück

Einen Kommentar schreiben

Copyright 2015    Rechtsanwälte Dr. Müller-Peddinghaus   |   Impressum  |  Kontakt