Haftung von Wikipedia für ehrverletzende Fremdinhalte
07 Mär 2014
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von Nicole
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Den Betreiber einer Online-Enzyklopädie (hier: Wikipedia) treffen grundsätzlich hinsichtlich persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigender Inhalte keine von sich aus zu ergreifende, sogenannte proaktive Prüfungspflichten. Dies begründet das Oberlandesgericht Stuttgart damit, dass derartige Internetplattformen lediglich den Nutzern Speicherplatz zur Verfügung stellen, damit diese ihre selbst verfassten Beiträge hinterlegen können, ohne dass eine Vorabkontrolle oder eine nachträgliche Steuerung durch eine Redaktion stattfindet.
Das Gericht wendet jedoch auch hier die vom Bundesgerichtshof für Host-Provider entwickelten Grundsätze an, wonach der Betreiber dann als Störer haftet, wenn er vom Verletzten über persönlichkeitsrechtverletzende Inhalte in Kenntnis gesetzt wird und dennoch hierauf nicht reagiert.