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Rechtsanwälte Dr. Müller-Peddinghaus

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Neues aus der Rechtssprechung / Urteil

Impressumspflicht auch in "Social Media"

07 Feb 2014
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von Nicole
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(Kommentare: 0)

Nutzt ein Unternehmen sogenannte soziale Netzwerke, wie z.B. Facebook, zu Marketingzwecken, muss der Account eine eigene Anbieterkennung (Impressum) mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten. Eine unter dem Button "Info" enthaltene Verlinkung zum Internetauftritt des Unternehmens ist laut Oberlandesgericht Düsseldorf unzureichend, da die Bezeichnung "Info" nicht hinreichend verdeutlicht, dass hierüber - auch - Anbieterinformationen abgerufen werden können.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.08.2013

I-20 U 75/13

K&R 2013, 746

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