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Neues aus der Rechtssprechung / Urteil

Kein Widerrufsrecht bei Fertigung eines Sofas nach Kundenwunsch

17 Jun 2014
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von Nicole
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(Kommentare: 0)

Bei sogenannten Fernabsatzverträgen (Versandhandel, Internet) steht dem Verbraucher nach dem Gesetz ein Widerrufs- und Rückgaberecht zu (§ 312d BGB). Dies gilt jedoch dann nicht, wenn Waren geliefert werden, die nach Kundenspezifikation hergestellt wurden. Eine Fertigung nach Kundenwunsch nahm das Landgericht Düsseldorf bei der Onlinebestellung eines Sofas an, bei dem der Kunde aus 578 Farbvarianten wählen konnte.

In dem entschiedenen Fall hatte sich der Kunde eine besonders individuelle Farbkombination ausgesucht, die vorher nachweislich noch nie bestellt wurde. Für das Gericht war die individuelle Fertigung des Sofas auch erkennbar, da dieses nicht zu den Standard-Produktlinien des Herstellers gehörte, sondern unter der Bezeichnung "Sofas Exklusiv" angeboten worden war. Auch die vereinbarte lange Lieferzeit von 12 bis 16 Wochen sprach für eine individuelle Fertigung. Im Ergebnis konnte der Kunde die Bestellung nicht widerrufen. Er wurde zur Zahlung des Kaufpreises verurteilt.

Urteil des LG Düsseldorf vom 12.02.2014

23 S 111/13

Pressemitteilung des LG Düsseldorf

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