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Neues aus der Rechtssprechung / Urteil

Keine Abberufung eines Vorstandsmitglieds wegen beschlossener Verkleinerung des Vorstands

16 Aug 2014
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von Nicole
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(Kommentare: 0)

Ein wichtiger Grund, aus dem der Aufsichtsrat ein Vorstandsmitglied abberufen kann, liegt dann vor, wenn die Fortsetzung des Organverhältnisses bis zum Ende der regulären Amtszeit des Vorstandsmitglieds für die Gesellschaft aufgrund von bestimmten Umständen unzumutbar ist.

Das Landgericht Frankfurt am Main sieht in einer vom Aufsichtsrat nach der Satzung zulässig beschlossenen Verkleinerung des Vorstands für das einzelne Vorstandsmitglied während seiner laufenden Bestellungsperiode keinen wichtigen Grund zur Abberufung. Dies gilt selbst dann, wenn im Laufe dieser Periode ein beträchtlicher Personalabbau bei der Gesellschaft erfolgen soll.

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 22.04.2014

3-05 O 8/14

BB 2014, 1090

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