DEUTSCH

Rechtsanwälte Dr. Müller-Peddinghaus

Gesellschaftsrecht . Steuerrecht . Insolvenzrecht
Fuldastraße 24-26
D-47051 Duisburg

Tel +49 203 348397-0
Fax +49 203 348397-10

zentrale@mueller-peddinghaus.de

Neues aus der Rechtssprechung / Urteil

Keine steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für ein Erststudium

16 Apr 2014
·
von Nicole
·
(Kommentare: 0)

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für ein Erststudium (hier Jura), das zugleich eine Erstausbildung vermittelt und das nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattgefunden hat, keine (vorweggenommenen) Betriebsausgaben bei den Einkünften aus der späteren selbstständigen Arbeit darstellt.

Damit entsprechen die Bundesrichter entgegen früherer, anderslautender Entscheidungen der daraufhin vom Gesetzgeber vorgenommenen Klarstellung insbesondere in § 4 Abs. 9 und § 9 EStG, in denen jetzt ausdrücklich geregelt ist, dass Kosten der Erstausbildung oder des Erststudiums außerhalb eines Dienstverhältnisses keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind.

Urteil des BFH vom 05.11.2013

VIII R 22/12

DB 2014, 31

Zurück

Einen Kommentar schreiben

Copyright 2015    Rechtsanwälte Dr. Müller-Peddinghaus   |   Impressum  |  Kontakt