Keine vorzeitige Abberufung eines Vorstands wegen Personalabbaus
16 Apr 2015
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von Nicole
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Die Bestellung eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft kann nur widerrufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, etwa wenn die weitere Tätigkeit des Vorstandsmitglieds bis zum Ende seiner Amtszeit für die Gesellschaft unzumutbar wäre. Die Abberufung kann nicht mit dem Erfordernis eines erheblichen Personalabbaus und der damit verbundenen besseren und effizienteren Steuerung des operativen Geschäfts begründet werden. Eine Reduzierung der Anzahl der Vorstandsmitglieder ist daher erst mit Ablauf deren Amtszeit möglich.