DEUTSCH

Rechtsanwälte Dr. Müller-Peddinghaus

Gesellschaftsrecht . Steuerrecht . Insolvenzrecht
Fuldastraße 24-26
D-47051 Duisburg

Tel +49 203 348397-0
Fax +49 203 348397-10

zentrale@mueller-peddinghaus.de

Neues aus der Rechtssprechung / Urteil

Pfändungsschutzkonto erlischt nicht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens

18 Mär 2014
·
von Nicole
·
(Kommentare: 0)

Nachdem über das Vermögen des Inhabers eines Pfändungsschutzkontos das Insolvenzverfahren eröffnet worden war, vertrat die kontoführende Sparkasse den Standpunkt, das Pfändungsschutzkonto sei nach den Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO) erloschen und kündigte an, es nicht weiterzuführen. Demgegenüber entschied das Landgericht Verden, dass ein Pfändungsschutzkonto im Fall der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Kontoinhabers nicht von der Wirkung der §§ 115, 116 InsO erfasst wird und somit nicht erlischt. Die Sparkasse wurde zur unveränderten Fortführung des Kontos verurteilt.

Urteil des LG Verden vom 19.09.2013

4 S 3/13

IP 2013, 1954

Zurück

Einen Kommentar schreiben

Copyright 2015    Rechtsanwälte Dr. Müller-Peddinghaus   |   Impressum  |  Kontakt