Rechtsmissbräuchliche Amtsniederlegung des alleinigen Geschäftsführers
Das Registergericht kann die Eintragung der Amtsniederlegung des alleinigen Geschäftsführers und Gesellschafters einer GmbH wegen Rechtsmissbräuchlichkeit ablehnen, wenn das Unternehmen ansonsten in einer wirtschaftlichen Krise führungslos werden würde. Dies gilt auch bei einer Amtsniederlegung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft.
Hinweis: Mit einem derartigen Verhalten kann sich der Geschäftsführer auch persönlich Schadensersatzansprüchen der GmbH aussetzen, die vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden können.
Beschluss des OLG Frankfurt vom 11.11.2014
20 W 317/11
ZIP 2015, 478