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Neues aus der Rechtssprechung / Urteil

Schadensersatz bei unberechtigt abgebrochener eBay-Auktion ("Abbruchjäger")

17 Jan 2015
·
von Nicole
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(Kommentare: 0)

Ein Verkäufer, der seine eBay-Auktion grundlos abbricht, schuldet demjenigen Schadensersatz, der mit seinem Höchstgebot nicht zum Zuge kommt. Dies soll nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm auch dann gelten, wenn sich der Höchstbietende (angeblich) als sog. "Abbruchjäger" an der eBay-Auktion beteiligt hat. Derartige Auktionsteilnehmer zielen durch ihr Bieterverhalten erkennbar auf einen vorzeitigen Auktionsabbruch durch den (meist privaten) Anbieter ab, um diesen sodann auf Vertragserfüllung oder Schadensersatz in Anspruch nehmen zu können. Auch in diesen Fällen liegt - so die Richter - ein im Rahmen der eBay-Regeln rechtsverbindliches Gebot vor, das zu einem Vertragsschluss führt.

Urteil des OLG Hamm vom 30.10.2014

28 U 199/13

Pressemitteilung des OLG Hamm

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