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Neues aus der Rechtssprechung / Urteil

Schadensersatz gegenüber Personalberater wegen Weitergabe der Ablehnungsgründe an Bewerberin

16 Jul 2014
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von Nicole
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(Kommentare: 0)

Teilt ein von seinem Auftraggeber ausdrücklich zur Diskretion verpflichteter Personalberater einer abgelehnten Bewerberin mit, dass sein Auftraggeber sie deshalb nicht einstellen wollte, weil sie eine Frau ist und stachelt er sie regelrecht dazu an, gegen das Unternehmen wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) rechtlich vorzugehen, macht er sich gegenüber seinem Auftraggeber schadensersatzpflichtig.

Der Schaden lag im vorliegenden Fall in dem mit der abgelehnten Bewerberin nach deren Schadensersatzklage abgeschlossenen Vergleich über eine Entschädigung in Höhe von 8.500 Euro und den Verfahrenskosten in Höhe von rund 11.500 Euro. Allerdings sprach das Oberlandesgericht Frankfurt am Main dem Unternehmen nur ein Drittel des geltend gemachten Schadens zu, da es die wesentliche Ursache für den Schaden selbst gesetzt hatte, indem es den Verstoß gegen das AGG begangen hatte.

Urteil des OLG Frankfurt vom 08.05.2014

16 U 175/13

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