Schadensersatzzahlung an früheren Arbeitgeber als Werbungskosten absetzbar
16 Feb 2012
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von Nicole
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Verpflichtet sich ein Arbeitnehmer nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs zu einer Schadensersatzzahlung an den Arbeitgeber wegen der unbefugten Weitergabe von Betriebsgeheimnissen, kann er die Zahlung ebenso wie die Verfahrenskosten als Werbungskosten steuermindernd geltend machen.