DEUTSCH

Rechtsanwälte Dr. Müller-Peddinghaus

Gesellschaftsrecht . Steuerrecht . Insolvenzrecht
Fuldastraße 24-26
D-47051 Duisburg

Tel +49 203 348397-0
Fax +49 203 348397-10

zentrale@mueller-peddinghaus.de

Neues aus der Rechtssprechung / Urteil

Stromsperre auch bei vorgebrachten Einwänden gegen Jahresabrechnung

06 Feb 2014
·
von Nicole
·
(Kommentare: 0)

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Stromversorger auch dann berechtigt ist, die Stromversorgung wegen Zahlungsverzugs zu unterbrechen, wenn der Kunde (hier ein Einzelhändler) die ihm erteilte Jahresrechnung mit der Begründung nicht bezahlt, sie enthalte wegen - angeblich - offensichtlicher Unbilligkeit nicht gerechtfertigte Preiserhöhungen.

Urteil des BGH vom 11.12.2013

VIII ZR 41/13

BGH online

Zurück

Einen Kommentar schreiben

Copyright 2015    Rechtsanwälte Dr. Müller-Peddinghaus   |   Impressum  |  Kontakt