Stromsperre auch bei vorgebrachten Einwänden gegen Jahresabrechnung
06 Feb 2014
·
von Nicole
·
(Kommentare: 0)
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Stromversorger auch dann berechtigt ist, die Stromversorgung wegen Zahlungsverzugs zu unterbrechen, wenn der Kunde (hier ein Einzelhändler) die ihm erteilte Jahresrechnung mit der Begründung nicht bezahlt, sie enthalte wegen - angeblich - offensichtlicher Unbilligkeit nicht gerechtfertigte Preiserhöhungen.