DEUTSCH

Rechtsanwälte Dr. Müller-Peddinghaus

Gesellschaftsrecht . Steuerrecht . Insolvenzrecht
Fuldastraße 24-26
D-47051 Duisburg

Tel +49 203 348397-0
Fax +49 203 348397-10

zentrale@mueller-peddinghaus.de

Neues aus der Rechtssprechung / Urteil

Unternehmer haftet für Werbung auf privater Facebook-Seite seines Mitarbeiters

17 Mär 2014
·
von Nicole
·
(Kommentare: 0)

Ein Mitarbeiter eines Autohauses meinte es mit seiner Pflichterfüllung offenbar besonders gut und warb auf seiner privaten Facebook-Seite für eine Neuwagen-Rabattaktion seines Arbeitgebers. Er vergaß dabei jedoch neben anderen Pflichtangaben die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen sowie eine Anbieterkennzeichnung. Ein Konkurrent nahm wegen der damit verbundenen Wettbewerbsverstöße das Autohaus auf Unterlassung in Anspruch und bekam vor dem Landgericht Freiburg auch Recht.

Zwar hatte das Autohaus nicht selbst gehandelt, gleichwohl war ihm aber das Verhalten seines Mitarbeiters nach "wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen zuzurechnen". Demnach haftet ein Unternehmer auch für Wettbewerbsverstöße seines Mitarbeiters, wenn diese - wie hier - im Rahmen des Unternehmens und nicht im rein privaten Bereich begangen werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Mitarbeiter ohne Wissen oder gar gegen den Willen seines Arbeitgebers gehandelt hat.

Urteil des LG Freiburg vom 04.11.2013

12 O 83/13

JurPC Web-Dok. 197/2013

Zurück

Einen Kommentar schreiben

Copyright 2015    Rechtsanwälte Dr. Müller-Peddinghaus   |   Impressum  |  Kontakt