Unzulässige Belastung des Stammkapitals einer GmbH mit Gründungskosten
06 Feb 2015
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von Nicole
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Soll nach einer GmbH-Satzung die Gesellschaft die Gründungskosten (z.B. Notar-, Gerichts- und Veröffentlichungskosten, Beratungskosten, behördliche Gebühren) bis zur Höhe von 15.000 Euro tragen, stellt dies nach Auffassung des Oberlandesgerichts Celle eine unzulässige Vorbelastung des 25.000 Euro betragenden Stammkapitals der (künftigen) GmbH dar. Hierdurch wird der Gläubigerschutz in unzulässiger Weise beeinträchtigt. In einem solchen Fall ist das Registergericht berechtigt, die Eintragung der GmbH abzulehnen.