DEUTSCH

Rechtsanwälte Dr. Müller-Peddinghaus

Gesellschaftsrecht . Steuerrecht . Insolvenzrecht
Fuldastraße 24-26
D-47051 Duisburg

Tel +49 203 348397-0
Fax +49 203 348397-10

zentrale@mueller-peddinghaus.de

Neues aus der Rechtssprechung / Urteil

Verwendung des Namens eines Nichtgesellschafters in der Firma einer GmbH

16 Mär 2014
·
von Nicole
·
(Kommentare: 0)

Nach dem seit 1998 liberalisierten Firmenrecht werden Unternehmern größere Wahlmöglichkeiten bei der Bildung aussagekräftiger und werbewirksamer Firmennamen eingeräumt. So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe einer GmbH zugebilligt, einen Familiennamen als Firmenbestandteil zu führen, den keiner ihrer Gesellschafter trägt.

Ausreichend ist lediglich, dass ein hinreichender Unternehmensbezug besteht, der beispielsweise darin liegen kann, dass die GmbH an einer Gesellschaft mittelbar beteiligt ist, die diesen Namen als Firmenbestandteil führt. Lässt sich demnach der Namensbezug aus einer wirtschaftlichen Verflechtung oder aus der Unternehmensgeschichte herleiten, liegt durch die Wahl des Firmennamens keine Irreführung des Geschäftsverkehrs vor.

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 22.11.2013

11 Wx 86/13

GmbHR 2014, 142

Zurück

Einen Kommentar schreiben

Copyright 2015    Rechtsanwälte Dr. Müller-Peddinghaus   |   Impressum  |  Kontakt