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Rechtsanwälte Dr. Müller-Peddinghaus

Gesellschaftsrecht . Steuerrecht . Insolvenzrecht
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Bank- und Insolvenzrecht

01 Aug 2015
von Lis Mueller-Peddinghaus
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Vertragsstrafenzahlung ist keine unentgeltliche Leistung

Der Insolvenzverwalter kann eine unentgeltliche Leistung des Insolvenzschuldners anfechten, es sei denn, sie ist früher als vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden. Der Empfänger der unentgeltlichen Leistung hat diese nur zurückzugewähren, soweit er durch sie bereichert ist. Dies gilt nicht mehr, sobald er weiß oder den Umständen nach wissen muss, dass die unentgeltliche Leistung die Gläubiger benachteiligt (§§ 134, 143 InsO).

 

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs stellt es keine unentgeltliche Leistung dar, wenn sich nach einem Markenrechtsverstoß der Verletzer dem Anspruch des Verletzten durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung unterworfen und nach einer Zuwiderhandlung die vereinbarte Vertragsstrafe an den Abmahnenden gezahlt hat. Eine Anfechtung der Zahlung kommt in einem derartigen Fall nur unter den strengeren Voraussetzungen der §§ 130-133 InsO in Betracht.

 

Urteil des BGH vom 16.04.2015

IX ZR 180/13

DB 2015, 1403

01 Jul 2015
von Lis Mueller-Peddinghaus
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Insolvenzanfechtung bei Zahlungen mit Firmenkreditkarte

Der Insolvenzverwalter kann Zahlungen des Insolvenzschuldners anfechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 130 InsO).

 

Wird eine Firmenkreditkarte - hier vom Vorstand des später in Insolvenz gegangenen Unternehmens - als Barzahlungsersatz eingesetzt, richtet sich die Deckungsanfechtung in der Insolvenz des Karteninhabers gegen den Vertragspartner und nicht gegen den Kartenaussteller (Bank). Der Insolvenzverwalter muss sich daher an das jeweilige Unternehmen halten, dessen Waren oder Dienstleistung der Kartenverwender mit der Kreditkarte bezahlt hat. In der Praxis wird die Anfechtung dann jedoch in den meisten Fällen daran scheitern, dass dem Vertragspartner die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens als Karteninhaber nicht bekannt war.

 

Urteil des BGH vom 23.10.2014

IX ZR 290/13

BB 2015, 466

01 Jul 2015
von Lis Mueller-Peddinghaus
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Insolvenzbezogenes Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers unwirksam

Bei der fortlaufenden Lieferung von Waren oder Energie und Bauverträgen sind sogenannte Lösungsklauseln üblich, die einem Vertragspartner etwa durch Ausübung eines Sonderkündigungsrechts eine einseitige Lösungsmöglichkeit einräumen, wenn für den anderen Vertragspartner ein Insolvenzantrag gestellt oder das (vorläufige) Insolvenzverfahren eingeleitet oder eröffnet wird. Der Bundesgerichtshof erklärte in einer früheren Entscheidung derartige Lösungsklauseln, die an den Insolvenzantrag oder die Insolvenzeröffnung anknüpfen, wegen Verstoßes gegen zwingende Vorschriften der Insolvenzordnung für unwirksam (Urteil vom 15.11.2012, IX ZR 169/11).

 

Dementsprechend erklärte das Oberlandesgericht Frankfurt die Bestimmung des § 8 Abs. 2 VOB/B, die dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht im Insolvenzfall einräumt, nach § 119 InsO für unwirksam. Dem Bauherrn, der die Kündigung alleine auf den Eigeninsolvenzantrag des Bauhandwerkers stützt, steht deshalb kein Schadensersatzanspruch wegen der Mehrkosten zur Fertigstellung zu.

 

Urteil des OLG Frankfurt vom 16.03.2015

1 U 38/14

ZIP 2015, 697

16 Jun 2015
von Nicole
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Insolvenz: Voraussetzungen für Eigenantrag bei fortgeführtem Betrieb

Bei einem (noch) nicht eingestellten Geschäftsbetrieb setzt die Zulässigkeit des Eigenantrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens voraus, dass der Schuldner hinreichende Angaben zur Bilanzsumme, zu den Umsatzerlösen und zur durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer des vorangegangenen Geschäftsjahres macht, die die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens belegen ...

07 Jun 2015
von Nicole
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Reichweite der Auskunftspflichten des Geschäftsführers bei Insolvenzverfahren einer GmbH

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens einer GmbH erstreckt sich die Auskunftspflicht des Geschäftsführers inhaltlich auf sämtliche rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Verhältnisse der Gesellschaft. In diesem Rahmen hat er auch Tatsachen zu offenbaren, die Forderungen der insolventen Gesellschaft gegen ihn selbst - etwa aus § 64 GmbHG - nahelegen können.

17 Mai 2015
von Nicole
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Rückforderung einer versehentlichen Banküberweisung an insolventes Unternehmen

Landet eine Überweisung durch eine Verwechslung ähnlicher Firmennamen durch den Überweisenden auf einem Geschäftskonto eines Unternehmens, über dessen Vermögen bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, steht dem Überweisenden ein Rückzahlungsanspruch gegenüber der Insolvenzmasse zu ...

07 Mai 2015
von Nicole
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Insolvenzverwalter kassiert Unfallversicherung für Geschäftsführer

Eine Holzmanufaktur GmbH hatte für ihren Geschäftsführer eine Unfallversicherung abgeschlossen. Nachdem er einen Arbeitsunfall erlitten hatte, wurde vereinbarungsgemäß die Versicherungssumme von 12.500 Euro an ihn ausbezahlt ...

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