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Rechtsanwälte Dr. Müller-Peddinghaus

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Bank- und Insolvenzrecht

25 Mär 2019
von AdminMP
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Informationsrechte des Aufsichtsrats trotz Insolvenz

Ist der Insolvenzschuldner eine juristische Person, z.B. eine Aktiengesellschaft, so haben nach § 276a InsO (Insolvenzordnung) der Aufsichtsrat, die Gesellschafterversammlung oder entsprechende Organe keinen Einfluss auf die Geschäftsführung. In der Insolvenz einer Aktiengesellschaft bleibt wie im Regelverfahren jedoch die Einflussnahme des Aufsichtsrats als Überwachungsorgan der Geschäftsführung auch in der Eigenverwaltung im insolvenzfreien Bereich möglich. Der Aufsichtsrat ist daher trotz der Insolvenz weiterhin berechtigt, seine Auskunfts-, Einsichts-, Informations- und vergleichbaren Rechte auszuüben.

 

Beschluss des OLG München vom 09.08.2018

7 U 2697/18

AG 2019, 49

25 Mär 2019
von AdminMP
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Haftung des Geschäftsführers bei Vorauszahlungen auf debitorisches Konto der insolventen Gesellschaft

Der Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH & Co. KG haftet ausnahmsweise nicht für die Erstattung von Kundenvorauszahlungen auf ein debitorisches Konto der Gesellschaft, wenn die Zahlung auch bei pflichtgemäßem Verhalten nicht zur Masse gelangt wäre, also die Insolvenzmasse nicht geschmälert hätte. Derartige Kundenzahlungen kommen in der Regel nicht der insolvenzreifen Gesellschaft bzw. deren Gläubigern zugute, sondern alleine der kontoführenden Bank. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg begründete seine Entscheidung damit, dass eine Gesellschaft nicht bessergestellt werden darf, als sie bei einem pflichtgemäßen Verhalten des Geschäftsführers stünde.

 

Urteil des OLG Hamburg vom 09.11.2018

11 U 136/17

ZInsO 2018, 2811

02 Feb 2019
von AdminMP
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Abschluss eines Mietvertrags trotz Insolvenzreife

Schließt ein GmbH-Geschäftsführer im Zustand der Insolvenzreife des Unternehmens einen Mietvertrag, liegt darin eine Verletzung der ihm gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG obliegenden Pflichten. Derartiges Handeln führt jedoch dann nicht zur Schadensersatzpflicht gegenüber der GmbH, wenn es, sei es auch mit stillschweigendem Einverständnis mit sämtlichen Gesellschaftern erfolgt ist.

 

Urteil des OLG München vom 09.08.2018

23 U 2936/17

ZInsO 2018, 2310

02 Feb 2019
von AdminMP
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Insolvenz: Kommanditist haftet nicht für im Eröffnungsverfahren begründete Steuerverbindlichkeiten

Steuerverbindlichkeiten, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter oder vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters begründet worden sind, gelten gemäß § 55 Abs. 4 InsO nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als sogenannte Masseverbindlichkeiten und sind vorrangig aus der Insolvenzmasse zu befriedigen.

 

Im Eröffnungsverfahren einer insolventen Kommanditgesellschaft (KG) begründete Steuerverbindlichkeiten können demnach nicht als Insolvenzforderungen behandelt werden, um eine Inanspruchnahme der Kommanditisten zugunsten des Finanzamtes zu ermöglichen, auch wenn der Kommanditist gemäß § 172 Abs. 4 HGB z.B. wegen einer Zurückbezahlung seiner Einlage persönlich für Verbindlichkeiten der KG haftet.

 

Urteil des LG Konstanz vom 16.07.2018

8 O 19/17 KfH

ZInsO 2018, 2148

01 Dez 2018
von AdminMP
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Bitcoin-Handel nicht erlaubnispflichtig

Bitcoin (englisch sinngemäß für "digitale Münze") ist ein digitales Zahlungsmittel (sog. Kryptowährung). Bitcoins sind für das Kammergericht Berlin keine Rechnungseinheiten i.S.d. § 1 Abs. 11 KWG (Kreditwesengesetz) und daher keine Finanzinstrumente. Somit besteht keine Erlaubnispflicht für das Betreiben einer Bitcoin-Tauschbörse. Mit dieser Begründung verneinte das Gericht die Strafbarkeit des Bitcoin-Handels ohne Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

 

Urteil des KG Berlin vom 25.09.2018

(4) 161 Ss 28/18 (35/18)

BB 2018, 2705

01 Dez 2018
von AdminMP
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Insolvenzverfahren: Haftung des Geschäftsleiters in der Eigenverwaltung der Gesellschaft

Wird im Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Gesellschaft Eigenverwaltung angeordnet, haftet der vertretungsberechtigte Geschäftsleiter, wenn er durch schuldhaftes Verhalten einem Insolvenzgläubiger oder einem anderen Beteiligten einen Schaden zufügt. Da die Insolvenzordnung (InsO) für diesen Fall keine Haftungsgrundlage vorsieht, wendet der Bundesgerichtshof insoweit die Vorschriften des § 60 InsO (Haftung des Insolvenzverwalters) und des § 61 InsO (Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten) analog an.

 

Urteil des BGH vom 26.04.2018

IX ZR 238/17

GmbHR 2018, 632

05 Nov 2018
von AdminMP
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Herausgabe von Steuerkontoauszügen an Insolvenzverwalter

Dem Insolvenzverwalter steht gegenüber dem Finanzamt ein Anspruch auf Herausgabe der Steuerkontoauszüge des Insolvenzschuldners zu. Dieser kann dem Anspruch auch nicht unter Berufung auf das Steuergeheimnis entgegentreten. Das Bundesverwaltungsgericht begründet dies damit, dass gemäß § 80 InsO die Geheimnisverwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners auf den Insolvenzverwalter übergeht, soweit die Insolvenzmasse betroffen ist.

 

Urteil des BVerwG vom 06.04.2018

7 C 5/16

ZInsO 2018, 1907

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