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Rechtsanwälte Dr. Müller-Peddinghaus

Gesellschaftsrecht . Steuerrecht . Insolvenzrecht
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EDV- und Onlinerecht

01 Feb 2017
von Elisabeth Mueller-Peddinghaus
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Fehler im Impressum ohne Folgen

Eine wettbewerbswidrige Handlung wegen eines Rechtsverstoßes liegt nach § 3a UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) nur dann vor, wenn einer gesetzlichen Vorschrift zuwidergehandelt wird, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, und der Verstoß geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen.

 

Die Spürbarkeit des Rechtsverstoßes wurde vom Landgericht Leipzig bei einer fehlerhaften Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde im Impressum einer Website verneint.

 

Urteil des LG Leipzig vom 27.05.2016

5 O 2272/15

MMR 2016, 539

01 Feb 2017
von Elisabeth Mueller-Peddinghaus
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Wertersatz bei Verbraucherwiderruf eines Katalysatorkaufs nach erfolgtem Einbau und Probefahrt

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Verbraucher, der einen im Onlinehandel erworbenen Katalysator in sein Fahrzeug einbaut und anschließend eine Probefahrt unternimmt, nach dem daraufhin erfolgten Widerruf seiner Kauferklärung verpflichtet ist, dem Verkäufer Wertersatz für die bei der zurückgegebenen Sache eingetretene Verschlechterung zu leisten.

 

Die Karlsruher Richter bejahten dies mit der Begründung, der Onlinekäufer dürfe nicht besser gestellt werden, als ein Verbraucher, der die Ware in einem Geschäft erworben hat. Nach dem Einbau des Katalysators stellte der Käufer bei einer Probefahrt fest, dass sein Auto nicht mehr die gleiche Leistung erbrachte und schickte das Teil zurück - mit deutlichen Gebrauchsspuren. Im stationären Handel hätte der Käufer den Katalysator nicht - auch nicht in Gestalt eines damit ausgestatteten Musterfahrzeugs - so ausprobieren können, dass er dessen Wirkungsweise auf sein oder ein vergleichbares Kraftfahrzeug nach Einbau hätte testen können. Er muss dem Onlinehändler daher den Wertverlust ersetzen.

 

Urteil des BGH vom 12.10.2016

VIII ZR 55/15

K&R 2017, 52

23 Jan 2017
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Gebührenfreie Bereitstellung von Fernsehsendungen in Hotel mittels Zimmerantennen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Betreiber eines Hotels, der Hotelzimmer mit Fernsehgeräten ausstattet, mit denen Hotelgäste ausgestrahlte Fernsehsendungen lediglich über eine Zimmerantenne über das digitale terrestrische Fernsehprogramm (DVB-T) empfangen können, die Sendungen nicht im Sinne von § 15 Abs. 3 UrhG öffentlich wiedergibt. In einem solchen Fall werden die Rechte von Urhebern, ausübenden Künstlern, Sendeunternehmen zur öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke oder Leistungen nicht verletzt. Die Verwertungsgesellschaft GEMA kann somit keine Gebühren für die Bereitstellung eines derartigen Fernsehempfangs verlangen.

 

Urteil des BGH vom 17.12.2015

I ZR 21/14

WRP 2016, 1009

 

01 Jan 2017
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EuGH erlaubt Verkauf gebrauchter Software mit Original-CD

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass der Ersterwerber einer mit einer Lizenz zur unbefristeten Nutzung verbundenen Kopie eines Computerprogramms die benutzte Kopie und seine Lizenz an einen Zweiterwerber weiterverkaufen kann. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um die Original-CD der Software handelt. Der Inhaber des Urheberrechts an einem Computerprogramm (hier Microsoft) kann somit Weiterverkäufen der Programm-CD durch den Ersterwerber oder anschließende Erwerber ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen, die jede Weiterveräußerung verbieten, nicht mehr widersprechen.

 

Ist die körperliche Original-CD-ROM des Programms beschädigt oder zerstört worden oder verloren gegangen, darf der Ersterwerber seine Sicherungskopie des Programms dem Zweiterwerber jedoch nicht ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers weitergeben.

 

Urteil des EuGH vom 12.10.2016

C-166/15

JURIS online

01 Nov 2016
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Kündigung einer Online-Partnervermittlung muss auch online möglich sein

Der Bundesgerichtshof erklärte eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Internet-Datingportals für unwirksam, nach der Kunden die Mitgliedschaft nur schriftlich per Brief oder Telefax und nicht auch per E-Mail kündigen dürfen.

 

Bei einer reinen Online-Partnervermittlung, bei der eine ausschließlich digitale Kommunikation geführt wird und die ohne sonstige Erklärungen in Schriftform auskommt und bei der auch die Leistungen des Anbieters ausschließlich elektronisch abgerufen werden können, widerspricht es den schutzwürdigen Interessen der Kunden, gerade und nur für ihre Kündigung die über die Textform hinausgehende Schriftform (mit eigenhändiger Unterschrift) zu verlangen.

 

Urteil des BGH vom 14.07.2016

III ZR 387/15

K&R 2016, 596

01 Nov 2016
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Unzureichende Preisangabe in AdWords-Anzeige

Bei AdWords-Anzeigen über den Suchmaschinenbetreiber Google steht dem Werbenden nur eine begrenzte Zeichenanzahl zur Verfügung. In der Regel werden die angebotenen Waren oder Leistungen nur kurz beschrieben, genauere Angaben kann der Nutzer sodann der Internetseite des Anbieters entnehmen.

 

Nimmt der Werbende jedoch mit geeigneten Schlagworten eine genaue Beschreibung des Umfangs seines Angebots vor und macht er zusätzlich betragsmäßige Preisangaben, müssen diese vollständig sein. Daher ist es unzulässig, wenn ein Mobilfunkanbieter in der AdWords-Anzeige einen "Alles Drin-Tarif für 9,99 Euro/M" anbietet und erst auf seiner Internetseite ersichtlich ist, dass dem Kunden - völlig branchenunüblich - für den Erwerb einer SIM-Karte Zusatzkosten entstehen.

 

Urteil des LG Düsseldorf vom 13.05.2016

38 O 120/15

WRP 2016, 1177

 

01 Nov 2016
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Preistreiberei bei eBay-Auktion mit fatalen Folgen

Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit den rechtlichen Auswirkungen von Geboten befasst, die der Verkäufer - entgegen den geltenden eBay-Vertragsbedingungen - im Rahmen einer Internetauktion auf von ihm selbst zum Kauf angebotene Gegenstände abgibt, um auf diese Weise den Auktionsverlauf zu seinen Gunsten zu manipulieren ("Shill Bidding").

 

Da die eigenen Gebote des Anbieters rechtlich unbeachtlich sind, kommt in einem derartigen Fall der Kaufvertrag mit dem Bieter zustande, der ungeachtet der Eigengebote des Verkäufers zum Auktionsablauf das höchste Gebot abgegeben hat. Führt dies im Ergebnis zu einem weit unter dem Verkehrswert liegenden Betrag, so begründet das auch keine Sittenwidrigkeit des Kaufvertrages, da es gerade den Reiz einer Internetauktion ausmacht, den Auktionsgegenstand zu einem "Schnäppchenpreis" erwerben zu können. Im entschiedenen Fall musste der Verkäufer den Kaufvertrag über den angebotenen Gebrauchtwagen zum Höchstgebot von 1,50 Euro erfüllen.

 

Urteil des BGH vom 24.08.2016

VIII ZR 100/15

Pressemitteilung des BGH

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