Gesellschaftsrecht
Das Rechtsgebiet des Gesellschaftsrechts beschäftigt sich mit privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zwecks durch Rechtsgeschäft begründet werden. Hierzu zählen neben GmbH und AG auch die UG (haftungsbeschränkt) sowie OHG, KG und die GmbH & Co KG.
Wir beraten Gesellschaften in allen Phasen ihres Bestehens, von der Neugründung, Wahl der Unternehmensform oder dem Unternehmenskauf bis zum Verkauf oder der passenden Nachfolgelösung. Sowohl bei Restrukturierung, Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel als auch bei den gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen des Tagesgeschäftes, wie z. B. Gesellschafterversammlungen, Hauptversammlungen oder Vorstands- bzw. Aufsichtsratsbeschlüssen stehen wir Ihnen als kompetente Berater zur Seite. Wir unterstützen Sie bei allen vertragsrechtlichen Belangen, sowohl bei der generellen Vertragsgestaltung, also auch bei Anstellungsverträgen mit den Geschäftsführern.
Nebenstehend haben wir einige Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Gesellschaftsrecht aufgezählt; nähere Informationen erteilen wir Ihnen gern telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Desweiteren übernehmen wir die Vertretung bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten und den damit zusammenhängenden gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren. Hierbei sind wir jedoch stets bemüht, derartigen Auseinandersetzungen bereits im Vorfeld außergerichtlich beizulegen – zum Nutzen aller Beteiligten.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsverträge für alle deutschen und europäischen Gesellschaftsformen
- Gesellschafterversammlungen
- Beschlussfassungen
- Beschlussanfechtungsverfahren
- Gesellschafterstreit
- Familienunternehmen
- Umwandlung; Spaltung, Verschmelzung und Formwechsel
- Gründungen, Fusionen und Liquidationen
- Unternehmenskäufe und Transaktionen
- Kooperationsmodelle und -verträge
- Finanzierungs- und Investitionsmodelle
- Joint Ventures
- Restrukturierung und Sanierung