Handelsrecht
Das Handelsrecht ist das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“. Es handelt sich um ein spezielles Gebiet des Privatrechts, obwohl es auch öffentlich-rechtliche Normen enthält. Die Geltung des Handelsrechts ist nach dem HGB abhängig von der Kaufmannseigenschaft wenigstens eines Beteiligten.
Handelsrecht ist vor allem vielfältige Vertragsgestaltung. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen in diesem Bereich. Das Handelsrecht bestimmt häufig das Tagesgeschäft, eine zuverlässige, schnelle und flexible Beratung ist daher genauso wichtig, wie die permanente enge Zusammenarbeit mit dem Mandanten. Wir beraten unsere Mandanten bei der Gestaltung und Verhandlung des für Sie geeigneten Vertragswerks, so z.B. dem Erstellen von AGB, der Ausarbeitung von Kauf- und Rahmenverträgen oder von Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchiseverträgen, wie auch. Wir beraten außerdem bei den Unterschiedlichen Formen der Zusammenarbeit, wie zB. Joint Ventures und prüfen auch, insbesondere bei Lieferungsverträgen, die eng mit dem Handelsrecht zusammenhängenden wettbewerbs- und kartellrechtlichen Fragen.
Wir begleiten Sie sowohl im täglichen Geschäftsleben als auch in Streitsituationen außergerichtlicher Art sowie vor Gericht.
Selbstverständlich vertreten wir auch Ihre Interessen, wenn Ihnen Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis zustehen. Von der Beratung, der vorgerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche - oder deren Abwehr - über die Vertretung im Prozess bis hin zur Beitreibung Ihrer Forderung im Zwangsvollstreckungsverfahren stehen wir Ihnen gerne zur Seite.