Bei Einzahlungen größerer Geldbeträge durch einen Ehegatten auf ein Konto, das zusammen mit seinem Ehegatten als sogenanntes Oder-Konto geführt wird, ist unter steuerlicher Hinsicht Vorsicht geboten.
Ein Steuerpflichtiger wollte bei seiner Einkommenssteuererklärung den Verlust seiner Beteiligung an einer in die Insolvenz geratenen GmbH steuermindernd geltend machen. Dabei bestand das Problem, dass er 20 Jahre nach der Gesellschaftsgründung die entsprechenden Belege für die Einzahlung seiner Einlage nicht mehr vorlegen konnte.