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Rechtsanwälte Dr. Müller-Peddinghaus

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Steuerrecht

05 Nov 2018
von AdminMP
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Aktienverkauf in Etappen

Verschenkt ein Aufsichtsratsmitglied an seine minderjährigen Kinder jeweils fünf seiner Unternehmensaktien und veräußern diese jeweils zwei Aktien an den Vorstand, genügt ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Schenkung und Veräußerung allein nicht, um von einer steuerlich unbeachtlichen Zwischenschaltung der Kinder (Gestaltungsmissbrauch) auszugehen.

 

Durch die Stückelung der Aktien war der jeweilige Grundfreibetrag nicht überschritten und der Verkauf daher steuerfrei. Von einem Gestaltungsmissbrauch wäre nur dann auszugehen, wenn festgestellt wird, dass der "gestückelte" Verkauf der Aktien bereits vor der Schenkung geplant war. Dies muss das Finanzamt nachweisen.

 

Urteil des BFH vom 17.04.2018

IX R 19/17

StuB 2018, 679

01 Okt 2018
von AdminMP
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Keine Lohnsteuerpauschalierung im Fall der Gehaltsumwandlung (Fahrtkostenzuschuss)

Nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf ist eine pauschale Lohnversteuerung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu Fahrtkosten und Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Internetnutzung nur zulässig, wenn diese Leistungen zusätzlich zum ursprünglich vereinbarten Bruttolohn erbracht werden und nicht bloß eine Gehaltsumwandlung vorliegt, indem der Bruttoarbeitslohn jeweils um den Zuschussbetrag reduziert wird. Auf die Freiwilligkeit der Leistung kommt es nicht entscheidend an.

 

Urteil des FG Düsseldorf vom 24.05.2018

11 K 3448/15 H (L)

AuA 2018, 541

01 Okt 2018
von AdminMP
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Vorsteuerabzug bei Auflösung eines langfristigen Pachtvertrags gegen Entschädigung

Einigen sich die Parteien eines langfristigen, umsatzsteuerpflichtigen Pachtvertrags auf eine vorzeitige Auflösung des Vertragsverhältnisses, so kann der Verpächter für die an den Pächter hierfür gezahlte Entschädigung den Vorsteuerabzug geltend machen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn eine beabsichtigte (steuerfreie) Grundstücksveräußerung noch nicht festgestellt werden kann.

 

Urteil des BFH vom 13.12.2017

XI R 3/16

DStR 2018, 860

01 Aug 2018
von AdminMP
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Haftung eines faktischen Geschäftsführers für Steuerschulden der GmbH

Von einem sogenannten faktischen Geschäftsführer spricht man, wenn der Geschäftsführer die Geschäfte der GmbH führt, ohne bereits formell zum Geschäftsführer bestellt worden zu sein (z.B. bei noch fehlender Eintragung im Handelsregister). Tritt ein solcher Geschäftsführer nach außen hin so auf, als könne er umfassend über fremdes Vermögen verfügen und als nehme er faktisch die Aufgaben eines Geschäftsführers wahr, kann er für gegen die GmbH festgesetzte und nicht beglichene Steuerschulden persönlich in Haftung genommen.

 

Beschluss des FG Köln vom 15.12.2017

13 V 2969/17

ZInsO 2018, 737

 

01 Aug 2018
von AdminMP
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Vorsteuerabzug: Angabe des Leistungszeitpunktes in Rechnung

Die zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung muss insbesondere Angaben zu der dem Leistenden erteilten Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, zur Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände und zu Umfang und Art der sonstigen Leistung sowie zum Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung enthalten (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, 5 und 6 UStG).

 

Die Angabe des Kalendermonats als Leistungszeitpunkt (hier für die Lieferung von Pkws) kann sich laut Bundesfinanzhof unter Beachtung der unionsrechtlichen Vorgaben auch aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben, wenn nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls davon auszugehen ist, dass die Leistung auch in dem Monat bewirkt wurde, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.

 

Urteil des BFH vom 01.03.2018

V R 18/17

DB 2018, 1384

01 Jul 2018
von AdminMP
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Immobilienverkauf: Keine Spekulationssteuer auf häusliches Arbeitszimmer

Der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum ist auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden. Das Finanzgericht Köln begründete seine Entscheidung damit, dass das Arbeitszimmer hier in den privaten Wohnbereich integriert war und daher kein selbstständiges Wirtschaftsgut darstellt.

 

Das beklagte Finanzamt hat Revision beim Bundesfinanzhof (AZ: IX R 11/18) eingelegt.

 

Urteil des FG Köln vom 20.03.2018

8 K 1160/15

BB 2018, 1366

01 Jul 2018
von AdminMP
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Kein Steuervorteil für "Lehrarzt"

Bildet ein Arzt in seiner Praxis Medizinstudenten im Praktischen Jahr aus, ist die von der Universität gezahlte Vergütung für eine Tätigkeit als sogenannter "Lehrarzt" nicht nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei, wenn es an einer klaren Trennung der "hauptberuflichen" Tätigkeit als Arzt und der "nebenberuflichen" Tätigkeit als "Lehrarzt" fehlt. In der Regel können in derartigen Fällen Hauptberuf und Lehre nicht voneinander getrennt werden. Die Steuerfreiheit besteht daher nur bei einer nebenberuflichen Ausbildung.

 

Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 07.03.2018

2 K 174/17

Wirtschaftswoche Heft 18/2018, Seite 85

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