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Rechtsanwälte Dr. Müller-Peddinghaus

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Steuerrecht

01 Mär 2018
von AdminMP
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Erstattung der auf eine Abfindungszahlung entfallenden Einkommensteuer steuerpflichtig

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die von einer Versicherungsgesellschaft im Rahmen des Ersatzes eines Verdienstausfallschadens erstattete Einkommensteuer als Entschädigung für entgangene Einnahmen (Verdienstausfall nach Unfall) einkommensteuerpflichtig ist.

 

Die Versicherung hatte dem selbstständig beschäftigten Verletzten zunächst 300.000 Euro "netto" ausbezahlt. Nach Vorlage des Einkommensteuerbescheids zahlte die Versicherung dann noch die auf den Verdienstausfall entfallende Einkommensteuer i.H.v. 124.649,90 Euro an den Versicherten aus. Dieser Erstattungsbetrag ist ebenfalls zu versteuern.

 

Urteil des FG Baden-Württemberg vom 20.11.2017

10 K 3494/15

StE 2018, 37

01 Feb 2018
von AdminMP
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Deckelung der Kostenpauschale nach der Ein-Prozent-Regel

Nach der sogenannten Ein-Prozent-Regel wird der zu versteuernde geldwerte Vorteil für die Privatnutzung eines Geschäftswagens mit einem Prozent der Anschaffungskosten des Pkws angesetzt. Die oftmals nachteilige Pauschalregelung kann durch regelmäßiges Führen eines Fahrtenbuchs, in dem alle privaten Fahrten aufzulisten sind, vermieden werden.

 

Hat das Finanzamt festgestellt, dass das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt wurde, ist der anzusetzende geldwerte Vorteil für die private Nutzung des überlassenen Geschäftswagens nach der sogenannten Ein-Prozent-Regelung zu berechnen. In Ausnahmefällen, insbesondere bei besonders teuren Fahrzeugen (hier einem Maserati, Listenpreis 116.000 Euro) kann dies jedoch dazu führen, dass der zu versteuernde Betrag die tatsächlichen Aufwendungen für das Fahrzeug übersteigt. In diesem Fall  kann die Finanzbehörde die Kostenpauschale aus Billigkeitsgründen auf den Betrag der Gesamtkosten des jeweiligen Kfz begrenzen.

 

Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 01.12.2017

5 K 1391/15

JURIS online

01 Feb 2018
von AdminMP
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Karges Frühstück nicht steuerpflichtig

Die Bereitstellung von trockenen Brötchen und Heißgetränken durch den Arbeitgeber an seine Mitarbeiter stellt nach Auffassung des Finanzgerichts Münster keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug in Form eines "Frühstücks" dar. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist - so die Urteilsbegründung - davon auszugehen, dass zum Mindeststandard eines Frühstücks in Form von Brötchen oder Backwaren in Kombination mit Getränken auch ein entsprechender Brotaufstrich gehört. Danach war auch steuerrechtlich nicht von einem bereitgestellten Frühstück auszugehen.

 

Urteil des FG Münster vom 31.05.2017

11 K 4108/14

StE 2017, 661

19 Dez 2017
von AdminMP
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Beteiligungsverlust steuerlich nicht absetzbar

Ein angestellter Jurist zahlte an seinen Arbeitgeber, eine GmbH, 75.000 Euro für eine 10-prozentige Beteiligung an einer noch zu gründenden Aktiengesellschaft (AG). Im Gegenzug sollte er bei der AG eine Vorstandsposition mit einem jährlichen Bruttogehalt in Höhe von 90.000 Euro erhalten. Die GmbH verwendete das Geld jedoch abredewidrig zur Begleichung ihrer Schulden. Schließlich kam es weder zu der erhofften Beteiligung noch zu einer Anstellung als Vorstand. Da die GmbH die Beteiligung nicht mehr zurückzahlen konnte, machte der Jurist den Verlust in seiner Einkommensteuererklärung geltend, was das Finanzamt mit der Begründung ablehnte, der Verlust sei der privaten Vermögensebene zuzuordnen.

 

Das Finanzgericht Köln gab der hiergegen erhobenen Klage statt (Az.: 14 K 2767/12). Der Bundesfinanzhof wies die Klage nunmehr in letzter Instanz ab. Aufwendungen eines Arbeitnehmers zum Erwerb einer Beteiligung an seinem (ggf. künftigen) Arbeitgeber sind regelmäßig auch dann nicht als (vorab entstandene) Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit abzugsfähig, wenn die Zahlung Voraussetzung für den Abschluss des Anstellungsvertrags ist.

 

Urteil des BFH vom 17.05.2017

VI R 1/16

DB 2017, 2137

19 Dez 2017
von AdminMP
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Steuerpflicht eines Überschusses aus Mitarbeiter-Aktienoption

Überträgt ein Arbeitgeber einem Geschäftsführer, wie im Arbeitsvertrag vereinbart, Optionsrechte zum Erwerb von Unternehmensaktien, liegt dann kein geldwerter Vorteil vor, wenn die Aktien zum marktüblichen Preis übertragen wurden. Der Geschäftsführer muss den Gewinn dann nicht als Arbeitslohn versteuern. Wurde das Geschäft vor Einführung der Abgeltungssteuer abgeschlossen und der Gewinn erst nach einer einjährigen Haltedauer realisiert, muss auch der Spekulationsgewinn nicht versteuert werden.

 

Urteil des FG Köln vom 24.03.2017

7 K 2603/14

EFG 2017, 1646

14 Nov 2017
von AdminMP
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Keine Gemeinnützigkeit bei Ausschluss von Frauen durch Freimaurerloge

Eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt, kann nicht als gemeinnützig anerkannt werden. Für den Bundesfinanzhof ist eine derartige Loge nicht darauf ausgerichtet, die Allgemeinheit zu fördern.

 

Urteil des BFH vom 17.05.2017

V R 52/15

DStR 2017, 1749

14 Nov 2017
von AdminMP
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Differenzbesteuerung: "Ausschlachten" von Gebrauchtfahrzeugen

Bei der Differenzbesteuerung unterliegt nur die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis der Umsatzsteuer. Sie ist daher beim Handel mit bereits gebrauchten beweglichen körperlichen Gegenständen von besonderer Bedeutung.

 

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist die Differenzbesteuerung auch dann anwendbar, wenn ein Unternehmer Gegenstände liefert, die er dadurch gewonnen hat, dass er zuvor von ihm erworbene Gebrauchtfahrzeuge zerlegt hat. Neben dem Endverkaufspreis müssen dabei für die Berechnung Einkaufs- und Verkaufspreise der einzelnen gelieferten Gegenstände ermittelt werden.

 

Urteil des BFH vom 23.02.2017

V R 37/15

DStR 2017, 1481

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