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Rechtsanwälte Dr. Müller-Peddinghaus

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Wettbewerbsrecht

11 Aug 2019
von AdminMP
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Irreführende Werbung bei Eierkartons über regionalen Erzeuger

Für das Oberlandesgericht Stuttgart stellt es eine Irreführung der Verbraucher dar, wenn die Eier in einem Eierkarton nicht von dem Hof ("Haldenhof" in Beuren) kommen, für den auf der Verpackung geworben wird, sondern von einem über 100 Kilometer entfernten Hof. Das Gericht untersagte sowohl dem vermeintlichen Erzeuger "Haldenhof" als auch dem verkaufenden Supermarkt (REWE) den weiteren Vertrieb der Eier in den beanstandeten Kartons.

 

Für Verbraucher, die zunehmend Produkte wegen des kurzen Transportwegs und zur Unterstützung der regionalen Landwirtschaft kaufen, sind Informationen über Herkunft und Transportwege durchaus kaufentscheidend.

 

Urteile des OLG Stuttgart vom 18.04.2019

2 U 145/18 und 2 U 152/18

Pressemitteilung des OLG Stuttgart

25 Jun 2019
von AdminMP
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Kostenentscheidung nach Anerkenntnis bei unterbliebener Abmahnung

Wird ein Unternehmen wegen eines rechtswidrigen Marktverhaltens (hier Veröffentlichung von Bewertungen bei Google) im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Unterlassung in Anspruch genommen, muss der Antragsgegner vom Gericht angehört werden, wenn es der Antragsteller - aus welchem Grunde auch immer - unterlassen hat, vorher eine Abmahnung auszusprechen. Erklärt der Antragsgegner daraufhin ein Anerkenntnis, kann das Gericht gegen ihn ein Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung erlassen.

 

In einem solchen Fall stellt sich die Frage, wer für die Kosten des Verfahrens aufkommen muss. Das Landgericht Frankfurt wendet hier die Vorschrift des § 93 ZPO an, die besagt, dass der Kläger die Prozesskosten zu tragen hat, wenn der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben hat und er den Anspruch sofort anerkennt. Dementsprechend legte das Gericht im vorliegenden Fall dem Antragsteller nach dem erfolgten Anerkenntnis die gesamten Kosten des Verfahrens auf.

 

Urteil des LG Frankfurt vom 06.02.2019

2-03 O 414/18

GRURPrax 2019, 124

25 Mai 2019
von AdminMP
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Skizzen-Diebstahl aus Müll des Künstlers Gerhard Richter

Das Amtsgericht Köln hat einen Mann, der auf dem Anwesen von Gerhard Richter, dem derzeitig höchst dotierten lebenden Maler, in der Nähe der Altpapiertonne auf dem Boden liegende Skizzen des Künstlers an sich genommen hat, wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt.

 

Das Gericht ging davon aus, dass keine Eigentumsaufgabe durch den Künstler durch die Entsorgung der Bilder vorlag. Dem Angeklagten sei - so die Urteilsbegründung - bewusst gewesen, dass die Zeichnungen dem Künstler zuzuordnen waren und auch einen nicht nur geringfügigen Wert hatten. Dies ergebe sich insbesondere daraus, dass der Angeklagte die Skizzenblätter einem Auktionshaus in München zum Verkauf angeboten habe.

 

Urteil des AG Köln vom 24.04.2019

539 Ds 48/18

Pressemitteilung des AG Köln

25 Mai 2019
von AdminMP
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Unzulässige Schleichwerbung durch "Taggen" von Fotos einer Influencerin

Die Aktivitäten sogenannter Influencer im Internet beschäftigen zunehmend die Gerichte. Streitpunkt ist regelmäßig die Kennzeichnungspflicht der Produktempfehlungen als Werbung. Im vorliegenden Fall veröffentlichte eine Influencerin Modefotos von sich selbst mit Begleittext. Klickte man auf das Foto, erschienen sogenannte Tags, die den Namen der Marke der getragenen Kleidung oder Accessoires enthielten. Mit einem Klick auf einen solchen Tag gelangte man zum Instagram-Account des jeweiligen Markenherstellers.

 

Das Landgericht Karlsruhe beanstandete, dass die sogenannten Posts nicht als Werbung gekennzeichnet waren. Diese würden das Interesse an den getragenen Kleidungsstücken wecken. Indem die Nutzer durch nur zwei Klicks auf die Herstellerseite gelangen könnten, werden Image und Absatz des jeweiligen Herstellers gefördert. An dieser Beurteilung änderte auch die (scheinbare) Privatheit mancher Posts und auch der Umstand nichts, dass die Influencerin nicht für alle bezahlt wurde. Denn auch durch die nicht vergüteten Posts wird letztlich das Geschäftsmodell der Influencer gefördert. Das Gericht betonte zudem die Schutzwürdigkeit insbesondere der teils sehr jungen Abonnenten, da diese keinesfalls den werblichen Charakter des Auftretens von Influencern einzuschätzen wissen. Im Ergebnis wurde die Influencerin verurteilt, sämtliche Beiträge als Werbung zu kennzeichnen.

 

Urteil des LG Karlsruhe vom 21.03.2019

13 O 38/18 KfH

JURIS online

25 Mai 2019
von AdminMP
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BGH schränkt Schutz für die Marke "Olympia" ein

Die Verwertungsrechte an dem Begriff "Olympia" stehen dem Internationalen Olympischen Komitee (IOK) und in Deutschland dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zu. Nach mehreren Oberlandesgerichten zeigt nun auch der Bundesgerichtshof dem Schutz des Namensrechts an den Olympischen Spielen Grenzen auf.

 

Die Karlsruher Richter vertreten die Auffassung, dass die Verwendung der Bezeichnungen "olympiaverdächtig" und "olympiareif" im geschäftlichen Verkehr für die Bewerbung von Sporttextilien als solche nicht gegen das Olympia-Schutzgesetz verstößt. Die Werbung für Sportbekleidung ist nicht geeignet, die Gefahr unmittelbarer Verwechslungen mit den vom Olympischen Komitee erbrachten Dienstleistungen oder vertriebenen Produkten hervorzurufen. Die Werbung stellt auch kein unlauteres Ausnutzen der Wertschätzung der Olympischen Spiele dar, da ein enger Bezug zu den Olympischen Spielen nicht allein dadurch hergestellt wird, dass Wörter wie "olympiareif" und "olympiaverdächtig" produktbezogen als Synonym für eine außergewöhnlich gute Leistung benutzt werden.

 

Urteil des BGH vom 07.03.2019

I ZR 225/17

JURIS online

25 Apr 2019
von AdminMP
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Markenverletzende Benutzung durch Parodie eines geschützten Werbeslogans

Benutzt ein Mitbewerber aus dem identischen Warensektor einen als Marke geschützten Werbeslogan im Rahmen einer als beabsichtigte Parodie abwertenden Aussage zur Bewerbung seines Produkts, kann die Kunstfreiheit des Werbenden hinter dem Eigentumsrecht des Markeninhabers zurücktreten.

 

Das Landgericht Hamburg bestätigte eine auf Antrag des Brauseherstellers Red Bull erlassene einstweilige Unterlassungsverfügung gegen einen Konkurrenten, der den geschützten Slogan Red Bull "verleiht Flügel" zu eigenen Werbezwecken mit dem Slogan "Verleiht keine Flügel, wozu auch?" zur Kennzeichnung von Erfrischungsgetränken parodiert hatte.

 

Urteil des LG Hamburg vom 01.08.2018

416 HKO 75/18

LMuR 2019, 20

25 Apr 2019
von AdminMP
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Irreführende Werbung mit Garantieleistung

Wirbt ein Unternehmen in einer Broschüre mit einer "Garantie bis zu fünf Jahre", muss es in unmittelbarer Nähe dieses Hinweises auch die vollständigen Garantiebedingungen abdrucken, insbesondere dann, wenn sie die tatsächliche Garantie deutlich einschränken.

 

Das Landgericht Düsseldorf beanstandete die Werbung eines Fahrradhändlers für E-Bikes, die auf Seite 2 der Broschüre optisch besonders hervorgehoben den Hinweis "Garantie bis zu fünf Jahre!" enthielt. Auf Seite 3 waren die Garantiebedingungen quer zur Leserichtung abgedruckt. Darin wurde die Gewährleistung für Akku und Motor, also die wichtigsten Teile eines E-Bikes, auf zwei Jahre verkürzt und auch noch auf Fälle normaler Nutzung und Pflege eingeschränkt. Das Gericht wertete diese Art der Werbung als irreführend und damit wettbewerbswidrig.

 

Urteil des LG Düsseldorf vom 05.09.2018

12 O 204/17

Magazindienst 2018, 873

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