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Rechtsanwälte Dr. Müller-Peddinghaus

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Wettbewerbsrecht

01 Jun 2018
von AdminMP
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Irreführende Sternchensymbole auf der Website eines Hotels

Wurde dem Betreiber eines Hotels nach den Richtlinien des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) die Zertifizierung als 4-Sterne-Haus entzogen, handelt er irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn er auf seiner Website das von ihm betriebene Hotel als "4****Altstadthotel" bezeichnet.

 

Auch die Verwendung von Sternchensymbolen einer Standard-Computertastatur suggeriert nach Auffassung des Landgerichts Stendal den unzutreffenden Eindruck der Verleihung einer Sterne-, Komfort- und Qualitätskategorie durch eine neutrale und unabhängige Stelle.

 

Urteil des LG Stendal vom 22.02.2018

31 O 30/17

JurPC Web-Dok. 64/2018

01 Jun 2018
von AdminMP
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Verbotene Schleichwerbung auf Instagram

Nach § 5a Abs. 6 UWG handelt unlauter, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

 

Einen solchen Fall von Schleichwerbung nahm das Landgericht Hagen an, wenn in einem Instagram-Auftritt eines Unternehmens (hier eines professionell betriebenen Modeblogs) auf Textbestandteile von Unterhaltungen mit den Followern verlinkt wird und man dadurch auf die Homepage des Unternehmens weitergeleitet wird, was allein durch die Verwendung der Zeichen # oder @ nicht ersichtlich ist.

 

Beschluss des LG Hagen vom 29.11.2017

23 O 45/17

Magazindienst 2018, 156

08 Mai 2018
von AdminMP
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Irreführende Werbung mit Umweltfreundlichkeit und Sozialverträglichkeit

Die Werbung eines Einzelhändlers für Textilwaren mit der Aussage "Dieses Produkt ist besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt worden", ist nach Auffassung des Landgerichts Köln irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn für den Verbraucher unklar ist, woraus sich die besondere Umweltfreundlichkeit und/oder die sozialverträgliche Herstellung ergeben soll.

 

Urteil des LG Köln vom 05.03.2018

31 O 379/17

Pressemitteilung des LG Köln

08 Mai 2018
von Nicole
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Rechtsfolgen eines "Abmahnkosten-Disclaimers" auf eigene Abmahnkosten

Weist der Betreiber einer gewerblichen Internetseite in seinem "Abmahnkosten-Disclaimer" in Form einer Abmahnabwehrklausel darauf hin, dass die Einschaltung eines Rechtsanwalts überflüssig sei und die hierdurch anfallenden Kosten deshalb nicht erstattet würden, bleibt dies nicht ohne Auswirkung auf von ihm selbst veranlasste Abmahnungen.

 

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf verliert der Verwender eines solchen Hinweises seinerseits seinen Anspruch auf Ersatz der eigenen Abmahnkosten, sofern diese Abmahnung ohne vorherigen Kontakt erfolgt. Entscheidend war für das Gericht dabei die Tatsache, dass der Onlinehändler selbst die Einschaltung von Rechtsanwälten für Abmahnungen in seinem Auftritt für "unnötig", "überflüssig" und "nicht erforderlich" erklärt hatte. Dann kann er seinerseits nicht geltend machen, derartige Kosten seien doch "erforderlich" im Sinne des § 12 Abs. 1 S. 2 UWG. Er verhält sich damit grob widersprüchlich.

 

Urteil des OLG Düsseldorf vom 21.09.2017

20 U 79/17

jurisPR-WettbR 3/2018 Anm. 5

26 Apr 2018
von AdminMP
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Olympia-Nachspiel: Schutz der fünf Ringe

Sämtliche Verwertungsrechte an Olympischen Spielen stehen dem Internationalen Olympischen Komitee (IOK) und in Deutschland dem Deutschen Olympischen Sportbund zu. Dabei ist nicht nur das Olympia-Logo (5 Ringe) markenrechtlich geschützt, sondern auch die eigentliche Bezeichnung des bedeutenden Sportevents.

 

Das Oberlandesgericht Stuttgart sah in der Werbung einer Supermarktkette für Grillprodukte mit einer Abbildung, auf der vier Hamburger und ein Lachsburger (sog. "Grillpatties") auf einem Grill nach Art der Olympischen Ringe angeordnet sind, einen Verstoß gegen die Olympia-Schutzrechte. Zwar wurde nicht das olympische Emblem selbst verwendet, durch die Werbung sollte jedoch eindeutig auf dieses angespielt werden.

 

Urteil des OLG Stuttgart vom 08.02.2018

2 U 109/17

WRP 2018, 509

26 Apr 2018
von AdminMP
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EuG: "ADIDAS-Streifen" bleiben geschützt

Der deutsche Sportartikelhersteller ADIDAS ist als Markeninhaber der "Drei Streifen" auch nach EU-Recht berechtigt, sich Einträgen zweier seitlicher Parallelstreifen auf Sportschuhen als Gemeinschaftsmarke durch andere Sportschuhhersteller zu widersetzen. Nach Auffassung des Europäischen Gerichts (EuG) würde durch die Benutzung der angemeldeten Marke für gleich breite, parallele und im selben Abstand auf dem Schuh seitlich angebrachte Querstreifen die Wertschätzung der Marke ADIDAS in unlauterer Weise ausgenutzt.

 

Urteile des EuG vom 01.03.2018

T-85/16 und T-629/16

Pressemitteilung des EuGH

01 Mär 2018
von AdminMP
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Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft: Copyright-Vermerk reicht nicht

Nach Ansicht des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg löst nicht bereits jede Angabe der Rechtsinhaberschaft, beispielsweise in einem Copyright-Vermerk (©) oder einem P-Vermerk, die Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft (§ 10 UrhG) aus. Erforderlich ist zusätzlich ein Hinweis auf die Ausschließlichkeit der Rechtseinräumung, z.B. durch Zusätze zum Copyright-Vermerk wie "© XY (exklusive Rechte)" oder "under exclusive license from".

 

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 27.07.2017

3 U 220/15 Kart

WRP 2017, 1267

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