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Rechtsanwälte Dr. Müller-Peddinghaus

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Wirtschaftsrecht

03 Okt 2017
von AdminMP
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Abstellen eines Werbefahrrads im öffentlichen Verkehrsraum unzulässig

Das dauerhafte Abstellen eines ehemaligen Postrades, dessen kistenförmiger Vorderrad- und Hinterrad-Lastenträger mit Werbeschriften eines Gastronomiebetriebs versehen waren, an einer vielbefahrenen Kreuzung stellt eine unerlaubte Sondernutzung dar. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigte die von der Kommune erlassene Beseitigungsanordnung.

 

Urteil des VG Karlsruhe vom 04.11.2016

VII K 601/16

RdW 2017, 288

03 Okt 2017
von AdminMP
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Unbeachtliche "Nein"-Stimmen sanierungsunwilliger KG-Gesellschafter

Ist eine Sanierungsmaßnahme aus Sicht der Gesellschaft insbesondere zur Erhaltung des gemeinsam Geschaffenen oder zur Vermeidung wesentlicher Verluste dringend geboten und der mit ihr verbundene Eingriff in Gesellschafterrechte für die Gesellschafter zumutbar, sind auch nicht sanierungswillige Altgesellschafter bei der Beschlussfassung über Kapitalmaßnahmen im Rahmen ihrer Treuepflicht selbst dann zur Zustimmung verpflichtet, wenn durch die Kapitalmaßnahmen Neugesellschafter beitreten, die im Binnenvergleich wesentlich bessere Rechte eingeräumt erhalten als die Altgesellschafter.

 

Verweigern die Gesellschafter einer Publikums-Kommanditgesellschaft ihre Zustimmung treuwidrig, so sind die abgegebenen "Nein"-Stimmen unbeachtlich und der Beschluss ist als wirksam zu erachten.

 

Beschluss des OLG Stuttgart vom 13.12.2016

14 U 51/16

GWR 2017, 160

 

30 Sep 2017
von Elisabeth Mueller-Peddinghaus
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Gesellschafter muss von ihm gemachte Erfindung übertragen

Macht der Gesellschafter, der wie ein technischer Geschäftsführer in die Leitung des Unternehmens eingebunden ist, im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit eine Erfindung, kann für ihn nach den Gesamtumständen die Pflicht bestehen, die Erfindung der Gesellschaft entschädigungslos zu übertragen, wenn die Erfindung dem Geschäftsgegenstand der Gesellschaft zuzuordnen ist und sie überwiegend auf Mitteln, Erfahrungen und Vorarbeiten des Unternehmens beruhte.

 

Hat der Gesellschafter die Erfindung pflichtwidrig im eigenen Namen als Patent angemeldet, steht der Gesellschaft ein Anspruch auf Übertragung der Anmeldung bzw. des aufgrund dieser Anmeldung erteilten Patents Zug um Zug gegen Zahlung der Kosten für die Anmeldung und Aufrechterhaltung des Schutzrechts zu.

 

Urteil des OLG Frankfurt vom 13.04.2017

6 U 69/16

ZIP 2017, 1163

30 Sep 2017
von Elisabeth Mueller-Peddinghaus
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Auch Strohmann-Geschäftsführer haftet bei Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen

Die Geschäftsführerin eines Callcenters versuchte, sich ihrer persönlichen Haftung wegen vom Unternehmen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge mit der Behauptung zu entziehen, sie sei nur auf dem Papier für den Betrieb verantwortlich; das Callcenter werde von Hintermännern gesteuert. Für das Oberlandesgericht Celle war es hingegen irrelevant, wie die Kompetenzen der Manager im Innenverhältnis verteilt sind.

 

Auch ein Geschäftsführer, der als Strohmann fungiert, die Wahrnehmung seiner Kompetenzen Dritten überlässt und sich um die Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse der Mitarbeiter nicht kümmert, haftet persönlich wegen der Vorenthaltung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung und nimmt die Nichtabführung zumindest mit bedingtem Vorsatz in Kauf.

 

Urteil des OLG Celle vom 10.05.2017

9 U 3/17

Wirtschaftswoche Heft 23/2017, Seite 87

31 Jul 2017
von Elisabeth Mueller-Peddinghaus
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Verkehrssicherungspflicht des Ladeninhabers auch vor offizieller Öffnungszeit

Eine Frau wollte in einer Bäckerei einkaufen. Im Einverständnis mit der Ladeninhaberin betrat sie das Geschäftslokal bereits vor der offiziellen Ladenöffnungszeit und stürzte dabei über eine Palette, die zwischen dem Eingangsbereich und der Ladentheke am Fußboden lag. Die Kundin verletzte sich infolge des Sturzes schwer am Knie und verlangte von der Inhaberin Schadensersatz. Diese berief sich darauf, dass sie vor Öffnung des Ladens für Unfälle dieser Art nicht hafte.

 

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat demgegenüber eine Verkehrssicherungspflicht der Ladeninhaberin bejaht. Bei einer Backstube ist das Augenmerk des Kunden in erster Linie auf die ausgelegten Waren und nicht auf Gegenstände, die am Boden liegen, gerichtet. Das Gericht ging allerdings von einem Mitverschuldensanteil der verletzten Frau in Höhe von 40 Prozent aus. Ein Kunde, der vor den angegebenen Öffnungszeiten den Laden betritt, muss damit rechnen, dass Waren angeliefert und eingeräumt werden. Beim Betreten des Ladens hätte die Kundin daher besonders vorsichtig sein müssen.

 

Urteil des OLG Nürnberg vom 21.12.2016

4 U 1265/16

RdW Heft 5/2017, Seite III

31 Jul 2017
von Elisabeth Mueller-Peddinghaus
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Unzulässige Firmierung eines Inkassounternehmens als "Deutsches Vorsorgeinstitut"

Ein Privatunternehmen (hier eine Kommanditgesellschaft), das im Schwerpunkt seiner geschäftlichen Tätigkeit fremde Forderungen einzieht, darf sich in seinem Firmennamen ohne klarstellenden Zusatz nicht als "Deutsches Vorsorgeinstitut" bezeichnen. Die Firma eines Privatbetriebes darf das Wort "Institut" nur dann enthalten, wenn durch einen Zusatz oder weitere Firmenbestandteile eindeutig klargestellt wird, dass es sich nicht um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende Einrichtung handelt, wie es z.B. bei den Bezeichnungen "Beerdigungsinstitut", "Schönheitsinstitut" oder "Kreditinstitut" der Fall ist. Ohne einen solchen klarstellenden Zusatz ist eine Eintragung ins Handelsregister nicht möglich.

 

Urteil des OLG Hamm vom 08.03.2017

27 W 179/16

JurPC Web-Dok. 72/2017

06 Jun 2017
von Elisabeth Mueller-Peddinghaus
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Deklarationspflicht bei auf Flug mitgeführten Geldmitteln über 10.000 Euro

Barmittel von 10.000 Euro und mehr, die von natürlichen Personen bei der Einreise in die oder bei der Ausreise aus der EU mitgeführt werden, müssen nach der geltenden EU-Verordnung stets beim Zoll angemeldet werden. Dies gilt auch dann, wenn die Transitzone nicht verlassen wird.

 

Den Zollbehörden muss es möglich sein, Informationen über derartige Bewegungen von Barmitteln zu sammeln und diese Informationen gegebenenfalls anderen Behörden zu übermitteln. Ein Verstoß gegen die Deklarationspflicht führt zur (vorläufigen) Beschlagnahme der vorgefundenen Gelder.

 

Urteil des EuGH vom 04.05.2017

C-17/16

EWS 2017, 157

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