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Rechtsanwälte Dr. Müller-Peddinghaus

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Wirtschaftsrecht

01 Feb 2017
von Elisabeth Mueller-Peddinghaus
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Beeinträchtigung des Teilnahmerechts an einer Gesellschafterversammlung

Das Oberlandesgericht Köln sah das Teilnahmerecht eines Gesellschafters an einer Gesellschafterversammlung einer OHG verletzt, da er seine nur kurzzeitige Verhinderung rechtzeitig mitgeteilt hatte und nachvollziehbare Gründe für das Erfordernis einer Beschlussfassung gerade zu dem anberaumten Termin nicht ersichtlich waren. Das Gericht sah in der Verweigerung, den Versammlungstermin zu verlegen, einen gravierenden Einberufungsmangel und erklärte die darin gefassten Beschlüsse für nichtig.

 

Beschluss des OLG Köln vom 24.05.2016

I-18 U 113/15

jurisPR-HaGesR 11/2016 Anm. 4

01 Feb 2017
von Elisabeth Mueller-Peddinghaus
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Übernahme von Bürgschaften durch GmbH-Gesellschafter zu unterschiedlichen Höchstbeträgen

Schulden mehrere Personen eine Leistung an einen Dritten gemeinsam, spricht man von gesamtschuldnerischer Haftung. Befriedigt einer der Gesamtschuldner den Gläubiger, steht ihm nach dem Gesetz (§ 426 BGB) ein Ausgleichsanspruch zu. Dieser bemisst sich nach Kopfteilen, wenn keine andere ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung getroffen wurde.

 

Übernehmen Gesellschafter einer GmbH für eine Verbindlichkeit der Gesellschaft Bürgschaften bis zu unterschiedlichen Höchstbeträgen, richtet sich die Höhe des Innenausgleichs nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nach dem Verhältnis der mit den Bürgschaften jeweils übernommenen Haftungsbeträge. Der in der Übernahme einer höheren Bürgschaft zum Ausdruck kommende Wille, ein größeres Risiko als andere Bürgen zu übernehmen, hat folglich auch eine höhere Haftung im Innenverhältnis zur Folge.

 

Urteil des BGH vom 27.09.2016

XI ZR 81/15

ZIP 2016, 2357

23 Jan 2017
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Unzulässige Umgehung des Bestellerprinzips für Immobilienmakler

Das Landgericht Stuttgart stoppte einen Immobilienmakler, der das durch die Mietrechtsreform 2015 eingeführte Bestellerprinzip für Wohnungsvermittlungen, das Maklern den Erhalt einer Provision von Mietinteressierten weitgehend verstellt, dadurch zu umgehen versuchte, dass er von Mietinteressenten für eine Wohnungsbesichtigung eine Gebühr von jeweils 35 bis 50 Euro verlangte. Das Gericht gab der Unterlassungsklage des Mietervereins Stuttgart statt.

 

Urteil des LG Stuttgart vom 15.06.2016

38 O 10/16 KfH

WRP 2016, 1302

01 Dez 2016
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Wann muss Gesellschafter der Abberufung des Geschäftsführers zustimmen?

Ein GmbH-Gesellschafter ist aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht verpflichtet, einer Abberufung des Geschäftsführers zuzustimmen, wenn der Verbleib des Geschäftsführers in der GmbH unzumutbar ist. An die Zustimmungspflicht sind allerdings hohe Anforderungen zu stellen. Sie ist für das Oberlandesgericht Hamm jedenfalls dann gegeben, wenn in der Person des Geschäftsführers wichtige Gründe für die Abberufung vorliegen.

 

Urteil des OLG Hamm vom 25.07.2016

8 U 161/15

JURIS online

01 Nov 2016
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Auslegung einer Besichtigungsklausel

Ein Kaufvertrag über eine Drehmaschine enthielt die Klausel "im Zustand wie in unserem Lager vorhanden und von Ihnen besichtigt". Als später Mängel an der Maschine auftraten, berief sich der Verkäufer auf den seiner Ansicht nach vereinbarten Gewährleistungsausschluss. Demgegenüber vertrat der Bundesgerichtshof die Auffassung, dass eine derartige Klausel die Mängelhaftung des Verkäufers nicht umfassend ausschließt.

 

Vielmehr beziehen sich Gewährleistungsausschlüsse, die durch die Wendung "wie besichtigt" an eine vorangegangene Besichtigung anknüpfen, in aller Regel nur auf bei der Besichtigung wahrnehmbare, insbesondere sichtbare Mängel der Kaufsache. Dabei kommt es auf die Wahrnehmbarkeit des Mangels durch den Käufer und nicht darauf an, ob eine sachkundige Person den Mangel hätte entdecken oder zumindest auf dessen Vorliegen hätte schließen können und müssen.

 

Urteil des BGH vom 06.04.2016

VIII ZR 261/14

ZIP 2016, 1075

01 Nov 2016
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Händler muss defekten Roller nicht beim Käufer abholen

Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist, dass der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine Frist zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache gesetzt hat (§ 439 Abs. 1 BGB). Grundsätzlich muss der Käufer den mangelhaften Gegenstand auf eigene Kosten zum Händler bringen. Der Händler ist daher nicht zur Abholung verpflichtet. Verlangt der Käufer somit zu Unrecht die Abholung (hier eines defekten Motorrollers), kommt er seiner Verpflichtung, dem Händler die Nachbesserung zu ermöglichen, nicht nach. Ihm stehen dann auch keine Gewährleistungsansprüche zu.

 

Urteil des AG München vom 29.02.2016

274 C 24594/15

Justiz Bayern online

01 Sep 2016
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Streit über Verwendung von Kammerbeiträgen

 

Pflichtmitglieder einer Industrie- und Handelskammer (IHK) haben ein Recht auf zweckgemäße Verwendung ihrer Kammerbeiträge und können Überschreitungen des gesetzlichen Aufgabenkreises gerichtlich geltend machen. Primäre Aufgabe der Kammern nach dem IHK-Gesetz ist es, die gewerbliche Wirtschaft zu fördern.

 

Eine Stiftungstätigkeit der Kammer ist laut Verwaltungsgericht Düsseldorf nur dann als unzulässig anzusehen, soweit damit ohne Bezug zur gewerblichen Wirtschaft rein humanitäre Zwecke sowie ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolgt werden. Die Stiftungszwecke Förderung von Projekten im Bereich der Bildung, Kunst, Pflege von Kulturwerten, Denkmalpflege sowie der Heimatpflege und Heimatkunde bewegen sich jedoch noch innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Sie sind grundsätzlich geeignet, der gewerblichen Wirtschaft zu nutzen.

 

Urteil des VG Düsseldorf vom 11.05.2016

20 K 3417/15

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